Die im Artikel von Friedrich Hofmann mitgeteilten Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten und die geschichtliche Tatsache des Parodieverfahrens bestätigen die Austauschbarkeit des Textes. Dabei läßt sich das, was am Text der Marienvesper von Monteverdi unevangelisch ist, tatsächlich einwandfrei belegen. Auch durch die theologische Logik wird deutlich, daß nur ein Text, jedoch keine Musik einer katholischen oder evangelischen Auffassung zugeordnet werden kann. Könnte man auch eine Musik als katholisch bezeichnen (diese merkwürdige Ansicht wird nicht selten unter Anspielung auf die Konfession z. B. von Monteverdi oder Messiaen geäußert), so hätten Martin Behrmann und Hans Arnold Metzger konsequenterweise zumindest auch die zu den problematischen Textstellen gehörende Musik der Marienvesper eliminieren und durch eine "evangelische" ersetzen müssen. Da hier zugleich die Begriffsproblematik von "geistlicher" und "weltlicher" Musik berührt wird, erschließt die zur Diskussion gestellte Frage eine weiterführende Dimension: der Angelpunkt einer Klärung ist von der - bis heute übrigens offenen - Wesensbeschreibung dessen, was evangelische Kirchenmusik sei, nicht zu trennen. Ohne den Versuch einer neuen Begriffsbestimmung unternehmen zu wollen, sollte hier einer der Gedankengänge festgehalten werden, die der anregende Briefwechsel über Monteverdis Marienvesper hervorruft.
Was ist beispielsweise spezifisch geistlich und evangelisch an jenen Sätzen des Weihnachts-Oratoriums
von J. S. Bach, deren Musik aus seinen weltlichen Kantaten herrührt?
Sicherlich nur der Text, den Bach
selbst im Sinne einer entsprechenden Funktionalisierung seiner Musik neu unterlegt hatte. Dies bedeutet
freilich ganz und gar nicht, daß die Musik eine unchristliche wäre; im Gegenteil! Sonst hätte Bach diese
Musik, die sogar ursprünglich und zuerst mit dem Text seiner weltlichen Kantate "Wahl des Herkules" verknüpft
war und diesen bildhaft kommentierte, nicht in seinen Kirchenraum getragen. Außerdem ist Bachs musikalische
Diktion in seinen Kantaten, Präludien, Orchesterwerken, Toccaten. Oratorien, Fugen, Brandenburgischen
und sonstigen Konzerten, Choralbearbeitungen etc. stets von analoger Qualität.
Albert Schweitzer stellt
in seiner grundlegenden Arbeit über J. S. Bach u. a. fest:
"aus dem Schlummerlied, das die Wollust dem
Herkules singt, wurde das Wiegenlied für das Jesuskind" (S. 654 ff.).
Wenn nach Austausch des Verbalprogrammes
ein und dasselbe musikalische Material als evangelische Kirchenmusik gelten kann, müssen die Kriterien
einer gottbezogenen Aussagefähigkeit folglich in der immanenten Beschaffenheit der Musik selbst und jenseits
eines Textes oder eines Titels liegen. Damit ist keineswegs etwa Zahlensymbolik oder eine den Text deutende,
bildhafte Motivik gemeint; diese Zusätze können lediglich auf das jeweilige Verbalprogramm zurückgehen
und nur ebenso evangelisch (z. B. "Orgelmesse") oder unevangelisch (z. B. "Wahl des Herkules") sein, wie
es der bezogene Text auch ist. Bach muß außerdem gewußt haben, daß eine bildhafte - auch einen weltlichen
Text deutende - Motivik bei nachträglichem Austausch der Worte zur Farce werden kann.
Über diese inhaltliche Frage hinaus stellen sich noch zahlreiche formale Probleme hinsichtlich der Metrik und Rhythmik bei Parodien, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann. Für beide Arten der möglichen Widersprüche gibt A. Schweitzer (S. 634 ff.) zahlreiche interessante Beispiele.
Die wortunabhängige musikalische Qualität ist natürlich - ob mit oder ohne Text bzw. mit oder ohne Auslegungsmotivik und Zahlensymbolik - an keinen Stil gebunden. Wäre die musikalische Substanz bei Monteverdi, Messiaen, Mozart, Bartók oder Heinz-Werner Zimmermann von den jeweils benutzten Texten oder Stilen abhängig, müßten alle, die in diesen Stilen komponierten bzw. komponieren und / oder bestimmte Texte verwendeten, eine ebenso gute Musik wie die beispielsweise hier genannten geschrieben haben.Fazit: worin besteht die Verkündigungskraft in Monteverdis Marienvesper? In der Textvorlage oder in der musikalischen Komposition?
Aus: Der Kirchenmusiker 2 /78
Obiger Text nimmt Bezug auf folgenden Artikel:
Vorbemerkung:
Der Autor erfuhr vom Plan eines evangelischen Kantors, die "Marienvesper" van Cl. Monteverdi
aufzuführen. Daraufhin versuchte er dem Kantor klarzumachen, daß seines Erachtens der unveränderte Text
an einigen Stellen unevangelisch sei und deshalb von einem evangelischen Kantor nicht verantwortet werden
könne. Daraus entwickelte sich eine Korrespondenz, aus der die Abschnitte veröffentlicht werden, die von
allgemeinem Interesse sein dürften.
Auf die vom Autor geäußerten theologischen Bedenken und auf den Vorschlag hin, die vorhandenen Beispiele für eine evangelische Bereinigung des Textes zu übernehmen, schrieb der Kantor unter anderem: "Wir gehen bewußt und zusammen mit unserem Haustheologen die Probleme an".
Die Aufführung ließ aber dann trotzdem drei Stellen stehen, die nach wie vor als schriftwidrig bezeichnet werden müssen, nämlich (in der deutschen Übersetzung, wie sie den Zuhörern vorlag):
In IX ("Audi coelum"):
"Sie (Maria) ist immer die sichre Mittlerin zwischen Menschen und Gott, für die Schuld das Heilmittel. Darum wollen wir ihr alle folgen. daß wir mit ihrer Gnade das ewige Leben erwerben ..."
In Xl ("Sancta Maria"):
"Heilige Maria, bitte für uns!"
In XII ("Ave maris stella"):
"Lös das Band der Sünden, spende Licht den Blinden, vertreibe unsre Übel..."
Daraufhin schrieb der Autor dem Kantor einen ausführlichen Brief, aus dem folgendes zitiert sei:
"..Am Ende ihres Programmheftes heißt es:
'Es mag ungewöhnlich erscheinen, ein Werk der Marienverehrung in einer evangelischen Kirche aufzuführen. Andererseits sollten wir tiefreligiöse Kirchenmusik, auch wenn sie in einigen Aussagen unserem evangelischen Glauben nicht entspricht, respektieren und so tolerant und frei sein wie die Reformation gegenüber den mittelalterlichen Kunstwerken in dieser Kirche.'Eigentlich müßte man hier einiges zu der in mancher Hinsicht komplexen Einstellung der Reformationszeit zur Marienverehrung sagen. Das würde freilich zu weit führen. Für uns ist heute eindeutig klar, daß wir Maria nicht anrufen können und sie nicht als die ‚sichere Mittlerin zwischen den Menschen und Gott' bezeichnen dürfen, weil das von der Heiligen Schrift her nicht richtig ist.
....1966 wurde in der evangelischen Stadtkiche zu Eßlingen die Marienvesper unter H. A. Metzger, dem Leiter der dortigen Kirchenmusikschule, aufgeführt. Der Text wurde vorher sorgfältig darauf hin überprüft, jede Anbetung und Anrufung Marias, die über eine dichterische Anrede an sie als Vorbild und Glaubende hinausgeht, zu vermeiden, wie es in einer offiziellen Verlautbarung dazu heißt. In Teil XII (‚Ave maris stella') wurden die theologisch unhaltbaren Strophen gestrichen und der Text insgesamt einwandfrei gestaltet. Einige Jahre zuvor hatte es eine heftige Auseinandersetzung in Württemberg gegeben, weil Prof. Grischkat die Marienvesper in einer evangelischen Kirche und unverändert aufführen wollte, der Evangelische Oberkirchenrat dies aber untersagte. Ein weiteres Beispiel: Bei zwei Aufführungen in den Jahren 1963 und 1965 durch Martin Behrmann (jetzt Direktor der Kirchenmusikschule Berlin-Spandau, früher Lehrer dort und zuvor Kantor in Hamburg), einen gewiß künstlerisch kompromißlosen Interpreten, wurden die beiden Stücke ‚Audi coelum' und ‚Ave maris stella eliminiert. Der Text der ‚Sonata' erhielt die evangelische Unterlegung ‚Domine Deus, da pacem tuam' (anstelle des für uns nicht tragbaren ‚Sancta Maria. ora pro nobis'). Daß Kontrafakturen eine legitime Möglichkeit darstellen, unevangelische Texte zu ersetzen und die musikalische Komposition zu erhalten, bedarf wohl keiner weiteren Ausführung
. . . Ich kann an dieser Stelle nur unterstreichen, was einmal in ‚Gottesdienst und Kirchenmusik' (1955, S. 118 f.) zu lesen war:
‚Auch die schonste Musik rechtfertigt es nicht, daß sich die evangelische Kirchenmusik dem Verdacht aussetzt, sie gebe um ästhetischer Gesichtspunkte willen die Wahrheit preis'. Es ist weder logisch noch theologisch haltbar, wenn da und dort mit dem Zeitalter der Ökumene operiert wird, um die unbiblischen Texte irgendwie zu rechtfertigen... Ökumene zwischen unseren beiden großen christlichen Kirchen wird immer nur da gefördert, wo man um der Wahrhaftigkeit willen keinerlei Grenzverwischungen vornimmt. Dadurch wird meines Erachtens zugleich der echten Liebe mehr Raum gegeben als in einer nicht klaren, sogenannten Toleranz."
"Ich sehe die Anwesenheit unbiblischer Bildnisse wesentlich härter als Sie, von daher das Maß an Toleranz, sie zu belassen, auch wesentlich höher als die Toleranz, die wir zur einmaligen Aufführung eines unevangelischen Textes aufbringen mußten. Für Sie persönlich empfinde ich es als schmerzlich, daß Sie sich nicht haben hineinfühlen können und mitreißen lassen von dem unerhörten Strom der Freude wahrer großer Verkündigungsmusik ..."In einem vorläufig abschließenden Brief schrieb der Autor unter anderem:
"...Nur kann man Gefühlsargumente nicht gegen logische und theologische Argumente setzen . . . es geht eben nicht um Gefühle, sondern um theologische Fakten, bei denen die Anrufung der Maria und ihre Bezeichnung als einzige Mittlerin zwischen Gott und Menschen weder von der Heiligen Schrift noch von der reformatorischen Theologie her toleriert werden können. Mir stehen im blick auf unser konkretes Problem ja zugleich die theologisch verantwortbaren Lösungen vor Augen, die die Herren Behrmann und Metzger bei der Aufführung der Marienvesper gefunden haben ... Es ist nicht geraten, etwas gegen das Gewissen zu tun, heißt ein reformatorischer Grundsatz..."Als Mitglied der "Arbeitsgemeinschaft für ökumenisches Liedgut", in der die "Gemeinsamen Kirchenlieder" erarbeitet worden sind, bin ich ein überzeugter Vertreter der Zusammenarbeit aller christlichen Kirchen. Aber ich weiß sehr genau, daß nur dort christliche Gemeinschaft wächst, wo die Wahrhaftigkeit für klare Sicht sorgt und jeder Vernebelung wehrt. Wahrhaftig sein in der Liebe (Eph. 4,15) ist ein ganz wesentliches Prinzip ökumenischen Handelns. Das sollten wir auch bei unserem Problem entschlossen anwenden. Aus: Der Kirchenmusiker 6 / 77